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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2006 - L 6 AS 480/06 ER   

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https://dejure.org/2006,108241
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2006 - L 6 AS 480/06 ER (https://dejure.org/2006,108241)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2006 - L 6 AS 480/06 ER (https://dejure.org/2006,108241)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2006 - L 6 AS 480/06 ER (https://dejure.org/2006,108241)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2006 - L 6 AS 480/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 Rar 99/87 - seien Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen auch Absetzungen für Abnutzung (§ 7 EstG).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2006 - L 6 AS 480/06
    Eine einstweilige Anordnung iSd § 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BverfGE 79, 69, 74 mwNw).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2007 - L 13 AS 158/07

    Berechnung des nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu

    Daher ist nur eine zeitlich enge Betrachtung, fixiert auf einen 6-moantigen Bewilligungszeitraum steuerrechtlich nicht geboten und würde zudem die wirtschaftliche Freiheit in der selbstständigen Erwerbstätigkeit unnötig einengen (vgl. dazu anderer Ansicht: der 6. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 19. September 2006 - L 6 AS 480/06 ER -).
  • SG Oldenburg, 13.02.2007 - S 48 AS 265/06
    Entsprechende Gewährleistungen sind in den Bestimmungen des SGB II nicht erkennbar (vgl. hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.09.2006 - L 6 AS 480/06 ER -).
  • SG Oldenburg, 04.05.2007 - S 48 AS 649/07
    Anders als die 46. Kammer des erkennenden Gerichts hat allerdings das LSG Niedersachsen-Bremen (Beschl. vom 19.9.2006 - L 6 AS 480/06 ER -), gerade in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundessozialgericht gemäß Urteil vom 27.07.1989 (11/7 RAr 99/87; SGb 1990, 563) für den Bereich der Arbeitslosenhilfe, Aufwendungen zum Erwerb und zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und auch Absetzungen für Abnutzung (§ 7 Einkommenssteuergesetz) nicht auf den Bereich der Leistungen nach dem SGB II für übertragbar gehalten (s. hierzu auch Hauck/Noftz Kommentar zum SGB II Rdn. 197 zu § 11): So sei eine gewährende Entscheidung im vorliegenden Verfahren zur vorläufigen Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2008 - L 13 AS 280/07
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. November 2007 (aaO, Rz. 15) näher begründet hat, kann auch bei der nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Alg II-V a. F. begründeten Anerkennung von (nach Steuerrecht zulässigen) Abschreibungen ein Anordnungsgrund nicht verneint werden (a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 19. September 2006 - L 6 AS 480/06 ER).
  • SG Oldenburg, 09.07.2007 - S 48 AS 1318/06
    Entsprechende Gewährleistungen sind in den Bestimmungen des SGB II nicht erkennbar (vgl. hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.09.2006 - L 6 AS 480/06 ER -).".
  • SG Oldenburg, 19.04.2007 - S 46 AS 523/07
    Wie aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19.09.2006 (L 6 AS 480/06 ER), der einen Fall mit steuerlichen Abschreibungen zum Gegenstand gehabt hat, hervorgeht, besteht kein Bedarf für eine Eilentscheidung, wenn es nicht um Umstände geht, die die aktuelle Einkommens- und Bedarfssituation des Leistungsempfängers betreffen.
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